Rechtsprechung
OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutz gegen den Widerruf der Anwaltszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.04.1993 - 2 O 23/92
- OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1469 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80
Rechtsanwalt - Tod - Amtlicher Vertreter
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt. - BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 220/72
Tod des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt. - BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 8/81
Verstorbener - Verfahrensunterbrechung - Anwaltsliste - Löschung - Amtlicher …
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt.
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Es kommt nicht darauf an, ob der Rechtsstreit deshalb nach § 244 Abs. 1 ZPO unterbrochen gewesen ist, weil der ursprüngliche Prozessbevollmächtigte des Klägers im Laufe des Revisionsverfahrens die Zulassung zur Anwaltschaft und damit gemäß § 11 Abs. 4 ArbGG die Fähigkeit verloren hat, die Vertretung seiner Partei fortzuführen (gegen eine Unterbrechung bei Bestellung eines Abwicklers BFH 10. Februar 1982 - I R 225/78 - BFHE 135, 445; für eine Unterbrechung trotz Bestellung eines Abwicklers OLG Köln 3. Juni 1993 - 12 W 19/93 - zu I der Gründe; Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 244 Rn. 9) .
Rechtsprechung
BayObLG, 09.06.1993 - 3Z BR 45/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung; Urteil; Ausland; Gericht; Verstoß; Ordre public; Fehler; Anwendung; Materielles Recht; Verfahrensrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FamRÄndG Art. 7 § 1; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1469
- Rpfleger 1994, 337
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00
Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen
Außerdem ist umstritten, ob dieser Grundsatz auch für die internationale Zuständigkeit gilt (verneinend etwa Damrau FS für Bosch 1976, 103, 112 ff.;… generell bejahend BAG JZ 1979, 647, 648 m. Anm. Geimer aaO 648 f.; BayObLG FamRZ 1993, 1469;… Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 261 Rdn. 12;… Geimer IZPR Rdn. 1830 ff, 1835;… einschränkend Stein/Jonas/Schumann ZPO 1997 § 261 Rdn. 86;… MünchKomm/Lüke ZPO 2. Aufl., § 261 Rdn. 87;… Musielak/Foerste ZPO 2. Aufl., § 261 Rdn. 14; Walchshöfer ZZP 80 (1967), 165, 226 f.). - OLG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 U 282/09
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Honorarvergütung und auf Erstattung verauslagter …
Ob der Beklagte zu 2) seinen Wohnsitz nach 2003 in das Ausland verlegt hat, kann dahinstehen, da nach dem in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der perpetuatio fori die einmal entstandene auch internationale Zuständigkeit durch eine Änderung der tatsächlichen Umstände nicht nachträglich entfällt (BayObLG Beschl. v. 9.6.1993, 3Z BR 45/93 = FamRZ 1993, 1469 = juris Rz. 10).