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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93   

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https://dejure.org/1993,7638
OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93 (https://dejure.org/1993,7638)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1993 - 12 W 19/93 (https://dejure.org/1993,7638)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1993 - 12 W 19/93 (https://dejure.org/1993,7638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1469 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80

    Rechtsanwalt - Tod - Amtlicher Vertreter

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
    Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt.
  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 220/72

    Tod des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
    Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt.
  • BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 8/81

    Verstorbener - Verfahrensunterbrechung - Anwaltsliste - Löschung - Amtlicher

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
    Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt.
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Es kommt nicht darauf an, ob der Rechtsstreit deshalb nach § 244 Abs. 1 ZPO unterbrochen gewesen ist, weil der ursprüngliche Prozessbevollmächtigte des Klägers im Laufe des Revisionsverfahrens die Zulassung zur Anwaltschaft und damit gemäß § 11 Abs. 4 ArbGG die Fähigkeit verloren hat, die Vertretung seiner Partei fortzuführen (gegen eine Unterbrechung bei Bestellung eines Abwicklers BFH 10. Februar 1982 - I R 225/78 - BFHE 135, 445; für eine Unterbrechung trotz Bestellung eines Abwicklers OLG Köln 3. Juni 1993 - 12 W 19/93 - zu I der Gründe; Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 244 Rn. 9) .
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1993 - 3Z BR 45/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5200
BayObLG, 09.06.1993 - 3Z BR 45/93 (https://dejure.org/1993,5200)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1993 - 3Z BR 45/93 (https://dejure.org/1993,5200)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 3Z BR 45/93 (https://dejure.org/1993,5200)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung; Urteil; Ausland; Gericht; Verstoß; Ordre public; Fehler; Anwendung; Materielles Recht; Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FamRÄndG Art. 7 § 1; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1469
  • Rpfleger 1994, 337
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Außerdem ist umstritten, ob dieser Grundsatz auch für die internationale Zuständigkeit gilt (verneinend etwa Damrau FS für Bosch 1976, 103, 112 ff.; generell bejahend BAG JZ 1979, 647, 648 m. Anm. Geimer aaO 648 f.; BayObLG FamRZ 1993, 1469; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 261 Rdn. 12; Geimer IZPR Rdn. 1830 ff, 1835; einschränkend Stein/Jonas/Schumann ZPO 1997 § 261 Rdn. 86; MünchKomm/Lüke ZPO 2. Aufl., § 261 Rdn. 87; Musielak/Foerste ZPO 2. Aufl., § 261 Rdn. 14; Walchshöfer ZZP 80 (1967), 165, 226 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 U 282/09

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Honorarvergütung und auf Erstattung verauslagter

    Ob der Beklagte zu 2) seinen Wohnsitz nach 2003 in das Ausland verlegt hat, kann dahinstehen, da nach dem in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der perpetuatio fori die einmal entstandene auch internationale Zuständigkeit durch eine Änderung der tatsächlichen Umstände nicht nachträglich entfällt (BayObLG Beschl. v. 9.6.1993, 3Z BR 45/93 = FamRZ 1993, 1469 = juris Rz. 10).
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